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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Veranstalter

JP ACADEMICS and CULTURE bietet Programmteilnahmen für Jugendliche und Erwachsene im In- und Ausland sowohl in unternehmenseigenen Programmen als auch in Programmen von Drittanbietern. Veranstalter für das Internatsprogramm ist die JP ACADEMICS and CULTURE GbR. Bei Angeboten von PartnerInnen sind diese jeweils Veranstalter. JP ACADEMICS and CULTURE tritt in diesem Fall lediglich als Vermittlerin auf.

II. Erstkontakt und Vertragsschluss

Die Kontaktaufnahme ist über das Kontaktformular auf der Webseite, per E-Mail, per Direct Message und telefonisch möglich. Im Anschluss an den Erstkontakt sendet JP ACADEMICS and CULTURE ein von der TeilnehmerIn auszufüllendes Profilformular sowie ein schriftliches Vertragsangebot. Die TeilnehmerIn und seine Erziehungsberechtigten bzw. gesetzliche Vertreter nehmen das Angebot an, indem sie den von ihnen unterzeichneten Vertrag innerhalb der genannten Frist an JP ACADEMICS and CULTURE zurückschicken. Erst mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei JP ACADEMICS and CULTRE kommt der Vertrag mit den Teilnehmern – bei Minderjährigen vertreten durch die Erziehungsberechtigen bzw. den gesetzlichen Vertreter – zustande.

III. Internatsprogramm

Nach Vertragsschluss erfolgt im unternehmenseigenen Programm eine Analyse der von der TeilnehmerIn ausgefüllten und zurückgesendeten Profilformulare. Im nächsten Schritt erfolgt das Matching von TeilnehmerIn und Gastschule. Hierbei werden der TeilnehmerIn im Programm „Silber“ eine (1), im Programm „Gold“ bis zu drei (3) und im Programm „Platin“ bis zu 5 Gastschulen vorgestellt.

Die angebotenen Schulen bringt die TeilnehmerIn in eine Präferenzreihenfolge. Die Platzierung erfolgt an der auf Platz 1 des Rankings angegebenen Schule. Ein Platzierungsversuch an einer der anderen Schulen erfolgt nur, wenn eine Platzierung, an der an erster Stelle gewünschten Schule nicht möglich ist. Eine erfolgreiche Platzierung liegt vor, wenn die TeilnehmerIn und ihre Erziehungsberechtigte(n) ein Vertragsangebot von der ausgewählten Gastschule erhalten.

Programmbeginn ist der Tag der Abreise der TeilnehmerIn.

IV. Programme von Drittanbietern

Kurzzeitprogramme und Gruppenprogramme basieren auf den Angeboten von Drittanbietern. JP ACADEMICS and CULTURE wird hier als Vermittlerin auf Basis eines Vermittlungsvertrages tätig. JP ACADEMICS and CULTURE übernimmt keine Haftung für die Angebote der Drittanbieter.

V. Zahlungsbedingungen

Im Internatsprogramm ist die Programmgebühr in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate in Höhe von 50% der Programmgebühr wird mit Unterzeichnung der Vereinbarung über die Programmteilnahme fällig. Die zweite Rate in Höhe von 50% wird mit der Platzierung an der ausgewählten Gastschule fällig. Es wird eine Rechnung über den Gesamtbetrag gestellt. Die Ratenbeträge werden fällig laut Zahlungsplan auf der Rechnung. Fällige Beträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit zu begleichen.

VI. Bereitstellung von Unterlagen durch JP ACADEMICS and CULTURE.

JP ACADEMICS and CULTURE stellt sämtliche Unterlagen und Dokumente als digitale Dateien zur Verfügung. Ein Versand erfolgt per E-Mail. Ausschlaggebend ist das Versanddatum. Für Schäden, die daraus resultieren, dass die TeilnehmerIn und ihre Erziehungsberechtigen es versäumen den Posteingang der von ihnen als Kontaktadresse angegebenen E-Mail zu kontrollieren, übernimmt JP ACADEMICS and CULTURE keine Haftung.

Das, für den Visumsantrag in die USA notwendige Formular I-20 wird versandt, wenn es von der Schule ausgestellt wurde, frühestens jedoch nach Zahlung der zweiten Rate der Programmgebühr.

VII. Informations- und Mitwirkungspflichten

Während der gesamten Dauer der vertraglichen Beziehung haben die TeilnehmerIn und ihre Erziehungsberechtigten sämtliche, für das Vertragsverhältnis maßgebliche Informationen möglichst schriftlich oder in Textform JP ACADEMICS and CULTURE mitzuteilen.

Die TeilnehmerIn und ihre Erziehungsberechtigten stellen sicher, dass sie, unter der als Kontaktadresse angegebenen E-Mail-Adresse, permanent E-Mails empfangen können und dass diese auch regelmäßig gelesen werden.

Die Anwesenheit der TeilnehmerIn bei einem von JP ACADEMICS and CULTURE angebotenen Vorbereitungsevent ist eine zwingende Voraussetzung für die Programmteilnahme. Die Vorbereitungsevents werden an festen Terminen angeboten, von denen die TeilnehmerIn einen (1) Termin wahrnehmen muss.

Die Erziehungsberechtigen der Teilnehmer versichern hiermit, das erforderliche Auslandsversicherungspaket vor Reisebeginn abzuschließen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin und die Erziehungsberechtigten sind sich darüber bewusst, dass die Reise ohne das erforderliche Auslandsversicherungspaket nicht stattfinden kann. Eine Rückerstattung von Programmkosten ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Die TeilnehmerIn und ihre Erziehungsberechtigten verpflichten sich, JP ACADEMICS and CULTURE vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß über schulische Leistungen, sowie vorhandene und vormalig bestandene, für die Programmteilnahme relevante, physische oder psychische Erkrankungen zu informieren. Die Informationspflicht gilt für die gesamte Dauer der vertraglichen Beziehung (einschließlich der Vertragsanbahnung), mithin gleichermaßen, wenn die vorgenannten Umstände erstmals zwischen Vertragsschluss und Programmstart oder erst nach Programmstart auftreten. Abweichungen von den ursprünglichen Angaben sind JP ACADEMICS and CULTURE unverzüglich mitzuteilen. Tritt das Bestehen von eben genannten Umständen erstmals nach Vertragsschluss auf bzw. wird das Bestehen solcher Umstände erstmals nach Vertragsschluss bekannt, so kann dies – je nach Art und Schwere des Umstandes – zur Folge haben, dass das Programm aufgrund entsprechenden Mehraufwandes durch die Partnerorganisationen nur durch Zahlung von zusätzlichen Gebühren durchgeführt werden kann. JP ACADEMICS and CULTURE kann in einem solchen Fall unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) die Anpassung des Vertrages verlangen, soweit JP ACADEMICS and CULTURE unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. Das setzt voraus, dass sich durch den geänderten Umstand die Grundlage des Vertrags schwerwiegend verändert hat und die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten.

VIII. Versicherung

Wird ein Versicherungspaket zwingend von der Gastschule angeboten, verpflichten sich die Erziehungsberechtigen der TeilnehmerIn dieses zu erwerben. Ist ein Versicherungspaket nicht zwingend von der Gastschule angeboten, ist ein entsprechendes Versicherungspaket vor Programmbeginn abzuschließen. Die TeilnehmerIn und die Erziehungsberechtigten sind sich darüber bewusst, dass die Reise ohne das erforderliche Auslandsversicherungspaket nicht stattfinden kann. Eine Rückerstattung von Programmkosten ist in diesem Fall ausgeschlossen.

IX. Außerordentliche Kündigung durch JP ACADEMICS and CULTURE vor Programmstart; Einstellung der Leistungen nach Programmstart

JP ACADEMICS and CULTURE kann den Vertrag jederzeit kündigen, wenn eine Erfüllung des Vertrages, aufgrund von Verhaltensweisen der TeilnehmerIn und ihrer Erziehungsberechtigte(n) unzumutbar geworden ist.

Unzumutbarkeit liegt insbesondere, aber nicht abschließend, vor, wenn

a) Die TeilnehmerIn oder ihre Erziehungsberechtigten Verhaltensweisen oder Eigenschaften zeigen, die ein erhebliches Hindernis bei der Platzierung im Aufnahmeland oder während des Programms bedeuten, oder

b) Die TeilnehmerIn oder ihre Erziehungsberechtigten im Zusammenhang mit der Bewerbung, insbesondere im Gesundheitszeugnis, falsche Angaben gemacht haben, oder

c) eine Erkrankung, Behandlung oder Behandlungsbedürftigkeit des Teilnehmers bekannt wird, die ein Risiko für den Verbleib im Programm darstellt, oder

d) der Teilnehmer eine strafbare Handlung begeht.

Der Anspruch von JP ACADEMICS and CULTURE bleibt in diesen Fällen unberührt. JP ACADEMICS and CULTURE muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

Gefährdet die TeilnehmerIn die erfolgreiche Durchführung des Programms dadurch, dass sie

- gegen Gesetze im Zielland oder
- gegen die Regeln der Schule

verstößt, so kann JP ACADEMICS and CULTURE die weitere Betreuung im Gastland einstellen.

In beiden Fällen verpflichten sich die Erziehungsberechtigten der TeilnehmerIn unverzüglich für den Rücktransport der TeilnehmerIn zu sorgen. Sollten die Erziehungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht oder nicht zeitgerecht nachkommen kann JP ACADEMICS and CULTURE den entsprechenden Rücktransport, inklusive einer möglicherweise notwendigen Begleitperson, organisieren und den Erziehungsberechtigten in Rechnung stellen. Sämtliche Kosten der Rückreise sind von der TeilnehmerIn und ihren Erziehungsberechtigten zu tragen

X. Rücktritt der TeilnehmerIn vor Programmbeginn

Auf den Rücktritt der TeilnehmerIn vor Programmbeginn finden die gesetzlichen Rücktrittsregelungen gem. § 323 f. BGB Anwendung.

XI. Mängelanzeige

Im Falle des Auftretens eines Mangels, der durch JP ACADEMICS and CULTURE oder eine Parteiorganisation erbrachten Leistungen ist der Teilnehmer gehalten, den Mangel unverzüglich gegenüber JP ACADEMICS and CULTURE anzuzeigen und JP ACADEMICS and CULTURE eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.

XII. Umgang mit Sozialen Medien und Kommunikation

Die Teilnehmerin ist für alle Inhalte (Aussagen, Kommentare, Fotos usw.) auf ihren Profilen in sozialen Medien und sozialen Netzwerken sowie innerhalb privater Kommunikation (z.B. über messenger Dienste), selbst verantwortlich.
Die TeilnehmerIn hat Online-Aktivitäten zu vermeiden, die ihre Sicherheit oder die Sicherheit und Privatsphäre der Gastschule oder des Unternehmens gefährden könnten. Dies gilt auch für die Kommunikation oder das Treffen mit Dritten. Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Mitbenutzung eines Internetanschlusses durch die Gastschule gewährt wird, verpflichtet sich die TeilnehmerIn im Rahmen der Nutzung nicht gegen bestehende Gesetze zu verstoßen und keine Rechte Dritter zu verletzen.

XI. Haftungsbeschränkung

JP ACADEMICS and CULTURE haftet der TeilnehmerIn für Schäden nur in Höhe der dreifachen Programmkosten, wenn die Schäden keine Körperschäden sind und JP ACADEMICS and CULTURE die Schäden nicht schuldhaft herbeigeführt hat.
Für alle gegen JP ACADEMICS and CULTURE gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Programmpreises beschränkt.

XIII. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Frankfurt vereinbart.

Stand 05/2024